Unsere AGB Unsere AGB Unsere AGB Unsere AGB Unsere AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen  1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschlossenen Mietverträge zur Gebrauchsüberlassung von Hüpfburgen der   Firma Hüpfburg Kassel, Inh. Bert Brechtezende. (im Folgenden "Vermieter")  2. Angebot und Vertragsschluss Die vom Mieter abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Vermieter kann dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen annehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn dem Mieter die Erklärung über die Annahme des Angebots zugeht.  3. Haftung des Vermieters a)  Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten des gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, sofern der Mieter Ansprüche gegen diese geltend macht. b)  Von dem unter a) bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. c)  Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die allein auf den unsachgemäßen Gebrauch der Hüpfburg zurückzuführen sind. Zu diesem Zweck hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme der Hüpfburg zu den Voraussetzungen eines sachgemäßen Gebrauchs zu erkundigen und insbesondere die nachfolgend unter 5., 6. und 7. aufgeführten Punkte zu beachten.  4. Haftung des Mieters a)  Für Schäden, die während der Mietdauer an der Hüpfburg auftreten, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. b)  Etwaige Schäden sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.  5. Beaufsichtigung a)  Der Mieter bestimmt für die gesamte Mietdauer eine geeignete Aufsichtsperson, die die Beaufsichtigung, des Hüpfburggebrauchs übernimmt. b)  Bis zum vollständigen Aufblasen der Hüpfburg bzw. beim Ablassen der Luft aus der Hüpfburg, hat der Mieter I die Aufsichtsperson darauf zu achten, dass sich keine Kinder in der Burg befinden. c)  Der Mieter bzw. die Aufsichtsperson haben dafür zu sorgen, dass keine Kinder auf den oberen Wänden der Hüpfburg spielen ABSTURZGEFAHR. d)  Der Mieter bzw. die Aufsichtsperson haben für eine nach Alter und Größe geeignete Gruppeneinteilung bei der Nutzung der Hüpfburg zu sorgen. Überspringen anderer Kinder ist zu unterlassen. Eine Überlastung der Hüpfburg ist zu vermeiden.  6. Sicherheit a)  In der Hüpfburg sing keine scharfen Gegenstände, Schuhe, Halsketten, Brillen, Getränke und sonstigen Nahrungsmittel zur Vermeidung von Schäden und/oder Verunreinigungen der Hüpfburg gestattet. b)  Das Gebläse ist während der Mietdauer ausschließlich durch den Mieter oder die Aufsichtsperson zu bedienen. Während der gesamten Nutzungsdauer ist darauf zu achten, dass die Luftzufuhr des Gebläses nicht durch Papier, Plastik etc. blockiert wird. c)  Bis zum vollständigen Aufblasen der Hüpfburg ist darauf zu achten, dass sich keine Personen auf der Hüpfburg befinden. d)  Die Hüpfburg ist grundsätzlich auf Rasenflächen aufzustellen. Ein Aufstellen auf Asphalt ist vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Der Mieter wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass eine Bodenverankerung der Hüpfburg mit einer Belastungsgrenze von 1600 Newton je Ankerpunkt jederzeit sicherzustellen ist. Ferner ist bei Aufstellen auf Asphalt der nach DIN EN 14960 vorgesehene Fallschutz zwingend erforderlich. e)  Der Untergrund ist von sämtlichen Gegenständen zu befreien, die geeignet sind, Schäden an der Hüpfburg zu verursachen. Vor dem Aufstellen auf Asphalt ist eine geeignete Schutzplane oder ein künstlicher Rasen auszulegen. Ein Aufstellen auf Schotter oder anderen ähnlichen Untergründen ist nicht gestattet. f)  Bei starkem Wind oder Regen ist der Betrieb der Hüpfburg zu unterlassen bzw. einzustellen.  7. Höhere Gewalt Kann der Verleiher aufgrund von höherer Gewalt die gemietete Hüpfburg nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen, übernimmt der Verleiher für den Ausfall keine Haftung.  Stand 01.04.2025
Damit bei der Vermietung unserer Hüpfburgen alles reibungslos abläuft, haben wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Sie übersichtlich zusammengestellt. Sie enthalten wichtige Informationen zu Buchung, Lieferung, Nutzung, Haftung und Rückgabe. Bitte lesen Sie sich die AGB sorgfältig durch – mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!

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Bert Brechtezende

Industriestr. 12 | 34277 Fuldabrück

0561 510 508 14
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0151 720 200 00
Unsere AGB Unsere AGB Unsere AGB Unsere AGB Unsere AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen  1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschlossenen Mietverträge zur Gebrauchsüberlassung von Hüpfburgen der   Firma Hüpfburg Kassel, Inh. Bert Brechtezende. (im Folgenden "Vermieter")  2. Angebot und Vertragsschluss Die vom Mieter abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Vermieter kann dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen annehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn dem Mieter die Erklärung über die Annahme des Angebots zugeht.  3. Haftung des Vermieters a)  Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten des gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, sofern der Mieter Ansprüche gegen diese geltend macht. b)  Von dem unter a) bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. c)  Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die allein auf den unsachgemäßen Gebrauch der Hüpfburg zurückzuführen sind. Zu diesem Zweck hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme der Hüpfburg zu den Voraussetzungen eines sachgemäßen Gebrauchs zu erkundigen und insbesondere die nachfolgend unter 5., 6. und 7. aufgeführten Punkte zu beachten.  4. Haftung des Mieters a)  Für Schäden, die während der Mietdauer an der Hüpfburg auftreten, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. b)  Etwaige Schäden sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.  5. Beaufsichtigung a)  Der Mieter bestimmt für die gesamte Mietdauer eine geeignete Aufsichtsperson, die die Beaufsichtigung, des Hüpfburggebrauchs übernimmt. b)  Bis zum vollständigen Aufblasen der Hüpfburg bzw. beim Ablassen der Luft aus der Hüpfburg, hat der Mieter I die Aufsichtsperson darauf zu achten, dass sich keine Kinder in der Burg befinden. c)  Der Mieter bzw. die Aufsichtsperson haben dafür zu sorgen, dass keine Kinder auf den oberen Wänden der Hüpfburg spielen ABSTURZGEFAHR. d)  Der Mieter bzw. die Aufsichtsperson haben für eine nach Alter und Größe geeignete Gruppeneinteilung bei der Nutzung der Hüpfburg zu sorgen. Überspringen anderer Kinder ist zu unterlassen. Eine Überlastung der Hüpfburg ist zu vermeiden.  6. Sicherheit a)  In der Hüpfburg sing keine scharfen Gegenstände, Schuhe, Halsketten, Brillen, Getränke und sonstigen Nahrungsmittel zur Vermeidung von Schäden und/oder Verunreinigungen der Hüpfburg gestattet. b)  Das Gebläse ist während der Mietdauer ausschließlich durch den Mieter oder die Aufsichtsperson zu bedienen. Während der gesamten Nutzungsdauer ist darauf zu achten, dass die Luftzufuhr des Gebläses nicht durch Papier, Plastik etc. blockiert wird. c)  Bis zum vollständigen Aufblasen der Hüpfburg ist darauf zu achten, dass sich keine Personen auf der Hüpfburg befinden. d)  Die Hüpfburg ist grundsätzlich auf Rasenflächen aufzustellen. Ein Aufstellen auf Asphalt ist vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Der Mieter wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass eine Bodenverankerung der Hüpfburg mit einer Belastungsgrenze von 1600 Newton je Ankerpunkt jederzeit sicherzustellen ist. Ferner ist bei Aufstellen auf Asphalt der nach DIN EN 14960 vorgesehene Fallschutz zwingend erforderlich. e)  Der Untergrund ist von sämtlichen Gegenständen zu befreien, die geeignet sind, Schäden an der Hüpfburg zu verursachen. Vor dem Aufstellen auf Asphalt ist eine geeignete Schutzplane oder ein künstlicher Rasen auszulegen. Ein Aufstellen auf Schotter oder anderen ähnlichen Untergründen ist nicht gestattet. f)  Bei starkem Wind oder Regen ist der Betrieb der Hüpfburg zu unterlassen bzw. einzustellen.  7. Höhere Gewalt Kann der Verleiher aufgrund von höherer Gewalt die gemietete Hüpfburg nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen, übernimmt der Verleiher für den Ausfall keine Haftung.  Stand 01.04.2025

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